Frage von Sandra: Kann mir der Vermieter verbieten,einen Sichtschutzzaun innerhalb meines Gartens aufzustellen??
Im Sommer wäre er von einer Hecke verhüllt,aber die restlichen Monate des Jahres ist der Garten total einsehbar.Die Nachbargärten hat Bäumchen dort stehen,wo bei uns die Hecke steht.Und diese darf nicht weggenommen werden.

Beste Antwort:

Answer by Gnurpel
Eigentlich nicht. Du musst ihn nur beim Auszug wieder entfernen können.

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9 Kommentare zu “Q&A: Kann mir der Vermieter verbieten,einen Sichtschutzzaun innerhalb meines Gartens aufzustellen??”

  1. Dadi G sagt:

    Du Bezahlst ja Geld für dein garten ist ja in der miete enthalten , und wenn er keine Privatsphäre göhnt dann würde ich gegen ihn klagen ;)

  2. 7Catcher7 sagt:

    Alles was nicht gegen die örtlichen Baubestimmungen spricht kannst Du machen. Du mußt es allerdings beim Auszug wieder vollständig entfernen, ok.

  3. Petra sagt:

    Bei einem allfälligen Auszug musst du den Ur-Zustand wieder herstellen und das ist meistens mit größeren Kosten verbunden!

  4. Mundo sagt:

    Wenn es um Sondernutzungsrechte geht, wo es sich um eine Eigentümergemeinschaft handelt kann das Verboten sein!
    Ansonsten sollte der Sichtschutz kein Streitpunkt sein!

  5. Tom sagt:

    Sollte, könnte, würde …. wow … guck einfach mal in dem Mietvertrag nach ob das was zu diesem Punkt drin steht, denn normal können solche baulichen Veränderungen nicht einfach so gemacht werden. Das hat auch nichts damit zu tun ob du beim Auszug wieder den alten Zustand herrichtest. Und davon mal ab …. wenn der Vermieter das untersagt und du dich dem widersetzt (auch wenn du Recht hast) dann viel Spass beim weiteren wohnen da.

  6. SUE sagt:

    Sieh einfach mal in deinen Mietvertrag nach, wenn da nichts steht, frag doch einfach deinen Vermieter, ob du den Zaun aufstellen darfst.
    Du solltest deinen Vermieter fragen, ob Grundstücksbestandteile im Wohngebäudevertrag mitversichert sind (außer der Zaun ist direkt mit dem Gebäude fest verbunden), da der Zaun kein
    Hausratversicherungsbestandteil ist.

    SUE

  7. Sprendlinger sagt:

    Wenn Du die volle Nutzung des Gartens hast nicht. Es muß nur nach Auszug wieder der alte Zustand hergestellt werden.

  8. Karlchen 1 sagt:

    Es kommt darauf an wo dein Garten ist, in einer Kleingartenanlage oder so rein irgendwo privat.

    Dann sind auch Grenzabstände einzuhalten, denn so ein Sichtschutzzaun kann auch störend auf den Garten des Nachbarn wirken. Sonneneinstrahlung.

    Ist der Sichtschutz um eine Sitzecke etwas von der Grundstücksgrenze entfernt dürfte er es nicht verbieten können.

    Die angesprochene hecke ist allerdings auch in einem vorgeschriebenen Abstand zu den anderen Grundstücken zu pflanzen, es sei sie steht am Wegrand.

    Du musst von allen Seiten an die Hecke zum verschneiden ohne Probleme heran kommen und es nicht dem Nachbarn auf bürden. Es sei ihr wollt beide eine Hecken Bepflanzung auf der Grenze.

  9. horsch sagt:

    Mangels entgegenstehender Regelungen ist der Mieter auch ohne ausdrückliche Zustimmung des Vermieters berechtigt, Spielgeräte (z. B. Schaukel, Klettergerüst, Sandkasten) im Garten aufzustellen, sofern diese nicht fest mit dem Grund und Boden verbunden sind (AG Kerpen, Urteil v. 15.1.2002, 20 C 443/01, ZMR 2002, 924).
    Gilt m.E. auch für Sichtschutzzaun!

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